Leistungsbereich · Gefahrgut

Externer Gefahrgutbeauftragter

Sichere Abwicklung von Versand, Transport und Lagerung gefährlicher Güter. Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter, Schulung Ihrer Mitarbeitenden und Dokumentation nach ADR und GbV. 

ADR

Beförderung Straße

GbV

Gefahrgutbeauftragten­verordnung

GGVSEB

Straße, Eisenbahn, Binnenschiff

RID / IMDG

Schiene und See

Positionierung

Gefahrgut ohne böse Überraschungen.

Fehler beim Gefahrguttransport führen schnell zu Bußgeldern, Lieferstopps oder Haftungsfragen gegenüber Spediteur und Empfänger. Wir sorgen dafür, dass Versandprozesse, Verpackung, Kennzeichnung und Papiere zu jedem Zeitpunkt den Anforderungen aus ADR, GGVSEB und GbV entsprechen.

Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, schulen Ihre Beteiligten und sind Ansprechpartner bei Kontrollen durch BAG, Polizei oder Aufsichtsbehörden. Standort Niederkrüchten, im Einsatz im gesamten Nordrhein-Westfalen. 

Leistungsportfolio 

Leistungen im Gefahrgut.

Bestellung, laufende Betreuung und Schulungen, modular kombinierbar und passend zu Ihrem Versandvolumen und Stoffspektrum.

Bestellung als Gefahrgutbeauftragter

Schriftliche Bestellung nach §3 GbV inklusive Meldung an die zuständige Behörde und jährlichem Bericht.

Schwachstellen- und Prozessanalyse

Aufnahme Ihrer Versand- und Lagerprozesse, Identifikation von Risiken und Ableitung konkreter Maßnahmen.

Beförderungspapiere und Kennzeichnung

Prüfung und Vorlagen für Beförderungspapiere, Kennzeichnung von Versandstücken, Großzetteln und Fahrzeugen.

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR

Jährliche Unterweisung aller an der Beförderung beteiligten Personen, dokumentiert und prüfsicher.

Verpackung, Ladungssicherung, Zusammenladung

Beratung zu UN-geprüften Verpackungen, Zusammenladeverboten, Ladungssicherung und Stoffverträglichkeit.

Ausnahmen und Freigrenzen

Prüfung, ob und in welchem Umfang Erleichterungen nach 1.1.3.6 ADR oder Kleinmengenregelungen anwendbar sind.

Warum MH Consulting

Warum MH Consulting.

Drei Gründe, warum Unternehmen in NRW mit uns arbeiten.

01

Klare Verantwortlichkeit

Sie haben einen festen Ansprechpartner als bestellten Gefahrgutbeauftragten, statt wechselnder Berater. 

02

Praxisnah statt Lehrbuch

Lösungen, die in Versand, Lager und Werkverkehr tatsächlich umsetzbar sind, ohne Ihren Betrieb auszubremsen.

03

Regional in NRW

Standort Niederkrüchten, Kreis Viersen, kurze Wege zu Ihren Standorten im gesamten Nordrhein-Westfalen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gefahrgut.

Nach §1 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) muss jedes Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, dessen Tätigkeit das Befördern, Verpacken, Einfüllen, Verladen oder Entladen gefährlicher Güter umfasst. Ausnahmen gelten für bestimmte Kleinmengen und Tätigkeiten unterhalb der Freigrenzen nach ADR Kapitel 1.1.3.6. 

Wir übernehmen als externer Gefahrgutbeauftragter die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben: Überwachung der Einhaltung von ADR, GGVSEB und GbV, Unterweisung der Beteiligten, jährlicher Bericht an die Unternehmensleitung, Unfallberichte und Schwachstellenanalyse, Beratung zu Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapieren.

Für den Straßentransport gilt das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), national umgesetzt durch GGVSEB. Hinzu kommen GbV, Gefahrstoffverordnung, TRGS und je nach Stoff zusätzliche Regelwerke wie RID (Schiene) oder IMDG (See). 

Die Kosten richten sich nach Versandvolumen, Stoffspektrum, Standortanzahl und Beratungsumfang. Wir bieten Pauschalverträge mit klar definierten Leistungen und feste monatliche Kosten, statt unkalkulierbarer Tagessätze. 

Auch ohne Bestellungspflicht müssen alle an der Beförderung beteiligten Personen unterwiesen sein (Kapitel 1.3 ADR), Verpackung und Kennzeichnung müssen vorschriftsmäßig erfolgen und Beförderungspapiere müssen korrekt erstellt werden. Wir prüfen, ob bei Ihnen Bestellungspflicht besteht. 

Mario Holz

Founder & Principal Consultant

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