SiGeKo für Bauvorhaben
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung. Vorankündigung, SiGe-Plan, Koordination der Gewerke und Begleitung Ihrer Baustelle, von der Planung bis zur Übergabe.
BaustellV
Baustellenverordnung
RAB 30 / 31 / 32
ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz
DGUV V38
Bauarbeiten
Positionierung
Bauen ohne Reibungsverluste beim Arbeitsschutz.
Auf jeder Baustelle treffen Gewerke, Zeitpläne und Sicherheitsanforderungen aufeinander. Genau dort übernimmt der SiGeKo: er plant die Schutzmaßnahmen, koordiniert die Beteiligten und entlastet Bauherrn und Planer von der operativen Verantwortung nach BaustellV.
Wir begleiten Vorhaben in Industrie, Gewerbe und öffentlicher Hand in ganz Nordrhein-Westfalen, vom Umbau im laufenden Betrieb bis zum Neubau auf der grünen Wiese. Mit klaren Prozessen, regelmäßigen Begehungen und einer Dokumentation, die im Schadensfall trägt.
Leistungsportfolio
Leistungen als SiGeKo.
Koordination in Planungs- und Ausführungsphase, modular je nach Vorhabengröße und Komplexität.
Vorankündigung und SiGe-Plan
Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 BaustellV und des SiGe-Plans inklusive Aushang auf der Baustelle.
Koordination Planungsphase
Frühzeitige Abstimmung mit Architekt, Fachplanern und Bauherr zu sicherheitsrelevanten Schnittstellen.
Koordination Ausführungsphase
Regelmäßige Baustellenbegehungen, Koordination der Gewerke und Fortschreibung des SiGe-Plans.
Unterlage für spätere Arbeiten
Erstellung der Unterlage nach §3 BaustellV für Wartung, Instandsetzung und spätere Arbeiten am Bauwerk.
Gefährdungsbeurteilungen am Bau
Unterstützung bei spezifischen Gefährdungen wie Höhenarbeit, Tiefbau, Asbest oder Arbeiten in engen Räumen.
Baustellenbegehungen und Reporting
Dokumentierte Begehungen mit Mängelaufnahme, Fristen und Nachverfolgung in einem nachvollziehbaren Bericht.
Warum MH Consulting
Warum MH Consulting.
01
Bauherr entlastet
Wir übernehmen die Pflichten aus BaustellV im Auftrag des Bauherrn, mit klarer Schnittstelle zur Bauleitung.
02
Praxis statt Aktenordner
03
Regional in NRW
Standort Niederkrüchten, Einsätze in ganz Nordrhein-Westfalen mit kurzer Anfahrt zu Ihren Vorhaben.
- Wir sind im gesamten Nordrhein-Westfalen für Sie im Einsatz.
Häufige Fragen zum SiGeKo.
01 Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Nach §3 Baustellenverordnung (BaustellV) muss ein SiGeKo bestellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Eine Vorankündigung an die zuständige Behörde ist erforderlich, wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage übersteigt.
02 Was ist der Unterschied zwischen Planungs- und Ausführungsphase?
In der Planungsphase erstellt der SiGeKo den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und die Vorankündigung. In der Ausführungsphase koordiniert er die Maßnahmen der Gewerke vor Ort, führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch und fortschreibt den SiGe-Plan bei Änderungen.
03 Wer ist Bauherr im Sinne der BaustellV?
Bauherr ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben durchführen lässt. Ihn treffen die Verantwortlichkeiten nach BaustellV, insbesondere die Bestellung eines geeigneten Koordinators. Die Aufgaben können auf einen Dritten, etwa MH Consulting, übertragen werden.
04 Was kostet ein SiGeKo?
Der Aufwand richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Anzahl der Gewerke und Komplexität des Vorhabens. Wir orientieren uns an der HOAI Anlage 1 (Leistungsbild SiGeKo) und kalkulieren transparent nach Planungs- und Ausführungsphase.
05 Welche Qualifikation hat ein SiGeKo?
Geeignet ist, wer baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und koordinatorische Kenntnisse nach RAB 30 nachweisen kann. Unsere Koordinatoren erfüllen diese Anforderungen und bilden sich regelmäßig fort.
Mario Holz
Founder & Principal Consultant
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